Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website
Die Reisemobile Jürgens GmbH möchte ihre Website möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Unser Ziel ist es, Informationen zu unseren Leistungen rund um Wohnmobile und Wohnwagen verständlich, übersichtlich und gut nutzbar bereitzustellen.
Gesetzliche Einordnung
Die Reisemobile Jürgens GmbH ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nr. 17 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für die von uns angebotenen Dienstleistungen gilt daher die Ausnahme gemäß § 3 Abs. 3 BFSG.
Unabhängig davon bemühen wir uns freiwillig, die Zugänglichkeit unserer Website kontinuierlich zu verbessern.
Barrieren melden
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben oder bestimmte Informationen nicht erreichen können, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Bitte nutzen Sie hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten auf der Website. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen auf einem geeigneten Weg zur Verfügung zu stellen.
Stand: Oktober 2026
