Frequently asked questions.
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NEIN! Unsere Wohnmobile können Sie kostenlos und unverbindlich online anfragen. Wunschtermin, Wunschfahrzeug und Extras auswählen. Kontaktdaten ausfüllen und unverbindliches Angebot anklicken. Sie erhalten umgehend per Email Ihr kostenloses Angebot. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch ein kostenloses Angebot anfragen.
Sie können direkt online über unsere Seite ein Reisemobil Ihrer Wahl zu Ihrem Wunschtermin direkt buchen. Ihr ausgewähltes Wohnmobil ist nach erfolgter Buchung verbindlich für Sie reserviert. Wunschfahrzeug und Extras auswählen. Kontaktdaten ausfüllen und unverbindliches Angebot anklicken. Sie erhalten umgehend per Email Ihre verbindliche Buchung. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch oder per Email ein kostenloses Angebot anfragen.
Alle Wohnmobile von Reisemobile Jürgens verfügen über moderne Abgasaufbereitungsanlagen und sind mit einer grünen Feinstaubplakette hinter der Windschutzscheibe versehen.
Sie sollten sich mit den verschiedenen Wohnmobiltypen vertraut machen: Kastenwagen, Teilintegriertes Wohnmobil oder Alkoven.
Wir haben für Sie eine Auswahl an Kastenwägen, Teilintegrierte und Alkoven mit verschiedenen Grundrissen.
Sie sollten für sich die Anzahl der Schlaf- und Sitzplätze festlegen. Jeder Mitreisende muss es mindestens einen festen Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeiten im Wohnmobil haben. Schlafplätze sollten für jeden Erwachsenen und jedes Kind >3-4 Jahre vorhanden sein. Kleinkinder können gut bei den Eltern schlafen.
Ansonsten sollte auch das persönliche Bedürfnis nach Platz und Komfort im Wohnmobil berücksichtigt werden. Ist eine Dusche gewünscht, ein TV, eine Klimaanlage?
Sie können uns gerne persönlich ansprechen und sich von uns beraten lassen. Wir helfen gerne weiter.
Die Kaution beträgt 1.500 Euro pro Anmietung und Wohnmobil und ist bei Fahrzeugübergabe in bar oder vorab per Überweisung zu hinterlegen.
Wir räumen Ihnen ein Recht zur Stornierung Ihrer Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein. Möchten Sie ihre Buchung stornieren, so beträgt die mindestens von Ihnen zu bezahlende Stornogebühr 300 €. Im Übrigen können sie wie folgt stornieren:
Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn Sie diese in Text- oder Schriftform erklären. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der zu bezahlenden Stornogebühr ist, sofern sie die Mindeststornogebühr von 300 € übersteigt, das Datum des Zugangs der Stornierungserklärung.
Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet und berücksichtigt ebenso taggenau eine eventuelle Saisonzeitenüberschneidung.
Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nicht verbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Unsere Mietpreise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, eine (gewerbliche) Haftpflichtversicherung sowie einen Vollkaskoschutz mit 1500,- € sowie einen Teilkaskoschutz mit 1500,-€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Pro Anmietung und Mietfahrzeug fällt einmalig die Übergabepauschale in Höhe von 135,- € an.
Sofern das Fahrzeug innen nicht oder ungenügend gereinigt zurückgegeben wird, fallen Reinigungskosten von mindestens 115,- € an.
Sofern die Toilette und / oder Grauwassertank bei Fahrzeugrückgabe nicht gereinigt bzw./ und entleert ist, fallen je eine Reinigungsgebühr von 89,- € an.
Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Stellplatz-, Camping- und Fährkosten sowie Strafgebühren und sonstige Betriebskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
Die Servicepauschale in Höhe von 135,- € fällt pro Anmietung und Mietfahrzeug einmalig an und ist mitsamt der Mietrechnung vor Mietantritt zu entrichten. Diese Servicegebühr setzt sich u. a. aus nachfolgenden Positionen zusammen:
- Betriebsbereite Bereitstellung des Wohnmobiles
- Individuelle Fahrzeugübergabe
- Persönliche Fahrzeugrücknahme
- Außenwäsche des Fahrzeuges bei Fahrzeugrücknahme
- 1 Flasche Gas (Propan/Butan, bauartabhängig max. 5 bzw. 11 kg)
- WC-Sanitärzusätze und Frischwasserchemie
Bei Unfällen oder Brand-, Diebstahl- und sonstigen Schäden hat der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei zu rufen und den Vermieter zu verständigen.
Bei Unfällen (auch ohne Dritt-Beteiligung) hat sich der Mieter solange am Ort des Unfalls aufzuhalten, bis er seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 142 8 Strafgesetzbuch-StGB) vollständig nachgekommen ist. Wird die Unfallaufnahme von der Polizei verweigert, so ist dies vom Mieter dem Vermieter in geeigneter Form nachzuweisen. Darüber hinaus hat der Mieter den Vermieter unverzüglich ausführlich schriftlich in Form eines Berichts über den Hergang und die Folgen eines Unfalls- bzw. Schadenereignisses zu informieren. Dies gilt auch bei nur geringfügigen Schäden. Der Bericht hat insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Der Mieter ist nicht zur Erteilung von Anerkenntnissen hinsichtlich eines Unfalles/Schadenereignisses gegenüber Dritten berechtigt.
Sonstige kleinere Schäden am Wohnmobil sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des Wohnmobils mitzuteilen.
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern / Regionen erlaubt:
Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell nicht gestattet.
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Wohnmobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Das fahren auf Festivals, Konzerte, Rennveranstaltungen oder ähnliche Veranstaltungen ist nicht gestattet.
Mit unseren Mietfahrzeugen ist aus versicherungstechnischen Gründen die Einreise in einige Länder – z.B. Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Ukraine, (Weiß-)Russland … oder die Teilnahme an Festivals, Konzerten oder Rennveranstaltungen – leider nicht erlaubt.
Zudem können wir in diesen Ländern im Unfall- / Pannenfall zumeist nicht den von Deutschland her gewohnten Servicestandard gewährleisten.
Bei bewusster, d.h. vertragswidriger Einreise in diese Länder genießen Sie keinen Versicherungsschutz und auch keine Haftungsbeschränkung gegenüber dem Vermieter. Zudem werden im Pannenfall keine Hilfeleistungen organisiert bzw. geleistet.
Für die meisten Fahrzeuge unserer Wohnmobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend.
Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für die Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.
Das Mindestmietalter beträgt 21 Jahre, zudem muss der Mieter mindestens seit 1 Jahr im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültigen Führerscheins sein.
Sofern eine Anmietung wirtschaftlich vertretbar ist und vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Mietmobiles, werden wir einer Vermietung zustimmen.
In den Schulferien beträgt die Mindestmietdauer jedoch 12 Nächte, Ausnahme: Buchungslücken.
Die jeweils inkludierten Frei-km sowie die Kosten für etwaige benötigte Mehr-km entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem jeweiligen Sonderangebot.
Jeder Wohnmobilvermieter, der gegen Entgelt sein Wohnmobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine „Wohnmobilvermietung von Privat“ im eigentlichen Sinne nicht geben.
Achten Sie bitte bei Anmietung eines Wohnmobiles auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Hier muss ausdrücklich eine Zulassung als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ vermerkt sein, andernfalls genießen Sie als Mieter im Schadensfalle KEINEN (!) Versicherungsschutz!
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Wohnmobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
In Europa gibt es hierzu bislang noch keine einheitliche Regelung, ganz im Gegenteil: Jedes Land hat diesbezüglich seine eigenen Regel, Vorschriften und Gesetze. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Vorschriften der Reiseländer schon im Vorfeld bekannt zu machen. Informationen hierzu erhalten Sie auch hier.
In Deutschland ist das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ nahezu überall erlaubt (dort wo es nicht explizit verboten ist). Campingähnliches Verhalten (unter anderem Herausdrehen der Markise, Aufstellung der Campingstühle und Tische …) ist dabei jedoch nicht gestattet!
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen nur auf dazu zugelassenen und geeigneten Plätzen – z.B. Wohnmobilstellplätze und oder Campingplätze – zu übernachten. Hören Sie dabei auf Ihre innere Stimme und bleiben Sie nur dort, wo Sie ein sicheres Gefühl haben.
Die Mitnahme von Haustieren ist einerseits aufpreispflichtig sowie nur nach ausdrücklicher und vorheriger Rücksprache erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass das Mitführen eines Tieres zu einem erhöhten Reparatur- und/oder Reinigungsbedarf und somit Zusatzkosten führen kann! Ferner behalten wir uns das Recht vor, Haustiere abzulehnen und/oder einschränkende Vorgaben (z.B. Verbleib des Tieres im Fahrzeug nur in dafür zugelassenen Transportboxen/-vorrichtungen) vorzuschreiben. Für den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport der Haustiere ist der Mieter eigenverantwortlich, ebenso für die Einhaltung etwaiger Einreise- und Impfbestimmungen.
Selbstverständlich können sie nach vorheriger Terminvereinbarung und Verfügbarkeit des gewünschten Fahrzeug eine Besichtigung vornehmen.
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Amazing employees
10k+
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2k+
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