Gasprüfung nach G607
Aktueller rechtlicher Stand
Seit dem 19. Juni 2024 ist die Gasdichtigkeitsprüfung gemäß G 607 für Freizeitfahrzeuge, wie Wohnwagen und Reisemobile, in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Diese Neuerung wurde durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingeführt. Die Prüfung muss spätestens ab dem 19. Juni 2025 für alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen durchgeführt werden.
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
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Prüfungsintervall: Die Gasprüfung nach G 607 muss alle 24 Monate erfolgen. Dies gilt sowohl für neu in Betrieb genommene Anlagen als auch nach bestimmten Änderungen an der Flüssiggasanlage.
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Bußgelder bei Nichteinhaltung: Wird die Frist zur Gasprüfung überschritten, droht dem Fahrzeughalter ein Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro. Diese Strafe wird fällig, wenn der Nachweis der rechtzeitigen Prüfung fehlt.
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Sicherheitsrelevanz: Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben steht die Sicherheit der Insassen im Vordergrund. Eine regelmäßige Prüfung der Gasanlagen verringert das Risiko von Unfällen und Leckagen, was gleichzeitig das Haftungsrisiko bei einem Schadensfall reduziert.
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Unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU): Die Gasprüfung ist nicht Teil der regulären Hauptuntersuchung, sondern muss separat von einem anerkannten Sachkundigen, z. B. vom ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik), durchgeführt werden.
Für Fahrzeughalter ohne aktuellen Prüfbericht oder Prüfbuch gilt eine Nachholpflicht, damit die Flüssiggasanlagen auch in Bestandsfahrzeugen den geltenden Vorschriften entsprechen
Umgang mit der Gasanlage
An der Gasfalsche oder dem Gastank befindet sich eine eingestanzte Jahreszahl, bis zu der die Flasche als geprüft und sicher gilt. Für Tauschflaschen ist das problemlos, diese muss nur vor Ablauf dieser Frist gegen eine volle tauschen. Danach wird die Flasche in aller Regel nicht mehr vom Händler entgegengenommen.
Gastanks müssen nach Ablauf des Datums für eine Prüfung ausgebaut werden. Nach der Abnahme ist der Tank für weitere zehn Jahre zugelassen.
Schläuche und Druckregler verfügen über ein Verfallsdatum. Das Datum ist auf den Reglern und Schläuchen aufgedruckt. Nach dem Ablaufdatum müssen sie unabhängig von der Funktionstüchtigkeit erneuert werden.
Die G 607- Gasdichtigkeitsprüfungen reicht allein nicht aus. Der Umgang mit einer Gasanlage für Flüssiggas sollte besonnen und sorgfältig sein.
Sie sollten z.b darauf achten das die Belüftung im Flaschenkasten niemals verschlossen oder durch Gegenstände abgedeckt ist. Bei einem Leck würde sich das Gas in Bodennähe sammeln und durch die Belüftungsöffnung gefahrlos ins Freie strömen.
Im Flaschenkasten dürfen sich keine elektrischen Zündquellen wie etwa Sicherungsautomaten, Wechselrichter oder Lüsterklemmen befinden. Für elektrisches Zubehör ist der Flaschenkasten deshalb tabu.