Gasprüfung nach G607

Gasprüfung-Neuregelung ab 2020

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Gasprüfung nicht mehr Bestandteil der HU.

Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ ist dennoch enorm wichtig. „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.

Alle Campingplätze oder Stellplätze haben das Recht, Wohnmobile, Kastenwagen oder Caravans ohne gültige Gasprüfung den Aufenthalt zu verwehren – und machen davon Gebrauch.

Gasdetektoren sind bei der Gassystem-Einbauprüfung nicht mehr zulässig.

Es muss stattdessen ein Lecksuch-Spray verwendet werden.

Umgang mit der Gasanlage

An der Gasfalsche oder dem Gastank befindet sich eine eingestanzte Jahreszahl, bis zu der die Flasche als geprüft und sicher gilt. Für Tauschflaschen ist das problemlos, diese muss nur vor Ablauf dieser Frist gegen eine volle tauschen. Danach wird die Flasche in aller Regel nicht mehr vom Händler entgegengenommen.

Gastanks müssen nach Ablauf des Datums für eine Prüfung ausgebaut werden. Nach der Abnahme ist der Tank für weitere zehn Jahre zugelassen.

Schläuche und Druckregler verfügen über ein Verfallsdatum. Das Datum ist auf den Reglern und Schläuchen aufgedruckt. Nach dem Ablaufdatum müssen sie unabhängig von der Funktionstüchtigkeit erneuert werden.

Die G 607- Gasdichtigkeitsprüfungen reicht allein nicht aus. Der Umgang mit einer Gasanlage für Flüssiggas sollte besonnen und sorgfältig sein.

Sie sollten z.b darauf achten das die Belüftung im Flaschenkasten niemals verschlossen oder durch Gegenstände abgedeckt ist. Bei einem Leck würde sich das Gas in Bodennähe sammeln und durch die Belüftungsöffnung gefahrlos ins Freie strömen.

Im Flaschenkasten dürfen sich keine elektrischen Zündquellen wie etwa Sicherungsautomaten, Wechselrichter oder Lüsterklemmen befinden. Für elektrisches Zubehör ist der Flaschenkasten deshalb tabu.

Tipps und Tricks für einen sicheren Umgang mit Flüssggas

  • Gasflaschen rechtzeitig vor Ablauf des am Griff eingeschlagenen Jahres wechseln.

  • Eigentums- und Tankflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingeschlagenen Jahres einer neuen Druckprüfung unterziehen.  

  • Tanks für Flüssiggasanlagen müssen alle zehn Jahre geprüft werden.
  • Im Flaschenkasten dürfen sich keine elektrischen Zündquellen befinden. Sie dürfen dort kein elektrisches Zubehör einbauen.

  • Die Belüftungsöffnung des Flaschenkastens in Bodennähe darf niemals durch Zubehör oder Gepäck verschlossen werden. 

  • Die Belüftungsöffnung des Flaschenkastens muss mindestens 100 cm2 betragen
  • Druckregler und Schläuche sind alle zehn Jahre zu erneuern. Ein Datum ist aufgedruckt.
  • Der Falschkasten ist „KEIN“ Lagerraum. Hier gehören nur die Flaschen rein!
  • Der Flaschenraum muss „DICHT“ zum Fahrzeuginnenraum sein!

Anfrageformular G607 Gasprüfung

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